Die „GNU General Public License“ ist heute in der offiziellen Fassung 3 erschienen. Die zu Beginn lauten Aufschreie bezüglich der Neuerungen haben etwas nachgelassen, aber trotzdem wird wohl das eine oder andere Projekt den Wechsel auf die Version 3 nicht oder erst später durchführen.
Grundsätzlich geht es bei der GPL darum, die Freiheit einzuräumen das (GPL-Lizenzierte) Programm zu jedem Zweck auszuführen, zu verändern und das Programm weiterzugeben – sei es in veränderter oder originaler Form. Falls man das Programm allerdings verändert stellt die Lizenz auch die Forderung, dass man seine Änderungen ebenfalls unter der GPL veröffentlichen muss. Dieses Prinzip wird in Anspielung auf den Begriff Copyright auch als „Copyleft“ bezeichnet und bewirkt, dass ein Progamm das einmal „frei“ ist auch frei bleibt. Einige größere Änderungen sind z. B. die neu eingebaute Forderung, dass ein Produkt (wie z. B. ein Videorekorder), welches GPLv3-Software verwendet, auch ermöglichen muss, die Software darauf zu verändern. (Hierzu gibt es einen umstrittenen Fall der Firma TiVo, die genau das ausgeschlossen hat.) Desweiteren verbietet die neue Version, dass jemand der Softwarepatente auf seine GPLv3-Software hat diese gegen Nutzer der GPL-Software einsetzt. Auch wurde in der GPLv3 versucht die Kompatibilität zu anderen freien Lizenzen zu verbessern.
Umweiteres Interesse zu stillen empfehle ich dir den Artikel auf Golem zu lesen. Der GPL-Text sagt zwar auch alles, ist aber in „englischem Juristen-Deutsch“ geschrieben…