Bundesverfassungsgericht

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Was macht das Bundesverfassungsgericht? oder: Wolfgang Schäuble hat unseren Rechtsstaat nicht verstanden

In einem sehr interessanten <a href="http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EE813AF7099EE49628DFDFA4326C8B8DB~ATpl~Ecommon~Scontent zwischen Winfried Hassemer, dem früheren Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts, und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (welches ich bei der FAZ gefunden habe) sagt unser „Terrorminister“:

„Ich habe zum Beispiel verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftaten man welches Instrument gesetzlich vorsehen kann oder nicht.“

Natürlich sollte man das nicht völlig aus dem Kontext reißen (also lest das ganze Gespräch!) aber mein erster Eindruck davon ist: „Hat Wolfgang Schäuble unseren Rechtsstaat verstanden?“ Also nochmals für Sie lieber Herr Schäuble:

„Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.“

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat mit Gewaltenteilung. Das Bundesverfassungsgericht stellt hier die oberste Instanz der Judikative dar und hat die Aufgabe unsere Grundrechte zu sichern. Sie, Herr Schäuble, sind Teil der Legislativen (wenn man auch manchmal den Eindruck hat, dass der Einfluss des BKA auf Sie etwas groß ist). Sie haben also die Aufgabe Gesetze zu verbessern. Dass verbessern stark subjektiv ist sehen wir ja Tag für Tag, aber gut.

Unser aller Grundlage sind die Grundrechte, niedergeschrieben im Grundgesetz. Sollten Sie (oder Ihre Kollegen) nun auf die Idee kommen Gesetze zu erlassen, die mit diesen Grundrechten nicht vereinbar sind, dann ist es die Aufgabe der Karlsruher Richter Ihnen auf die Finger zu klopfen. Auch wenn Sie gerade dabei sind Instrumente für Straftaten vorzusehen.

Vielleicht sollten Sie – statt die wichtige Arbeit des Bundesverfassungsgerichtes anzuzweifeln – von vorne herein dafür sorgen, dass Ihre Vorschläge dem Grundgesetz nicht entgegen stehen. Als hilfreiche Lektüre lege ich Ihnen besonders Artikel 1, 2, 5, 10 und 13 im Grundgesetz nahe. Wo Sie gerade dabei sind: Gründen Sie doch eine Lesegruppe mit Frau von der Leyen, sie hat diesbezüglich ja auch etwas Nachholbedarf.

Auch der Spiegel und Golem haben darüber schon berichtet.

Wahlcomputer sind Verfassungswidrig

Es hat sich wieder einmal bestätigt: Die wichtigste Instanz der heutigen Politik sitzt in Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht. Es ist zwar traurig, dass es in letzter Zeit so oft eingreifen muss, und sich die Politiker nicht schon an unserer Grundwerte besinnen, bevor sie etwas beschließen. Aber es ist ja schön zu sehen, dass das System insgesamt noch funktioniert. Wenn doch auch stark zeitverzögert. Immerhin sind seit neune Jahren in Köln „digitale Wahlhelfer“ im Einsatz und erst heute wurde ganz klar bestätigt, dass sie in der bisherigen Form nicht erlaubt sind.

Ein Arbeitskollege meinte neulich zu dem Thema „Bei Wahlmaschinen ist es so wie bei allen Maschinen: Sie sollen einem die Arbeit abnehmen. Hier konkret: die Arbeit des Wählens.“ – So ironisch dieser Kommentar ist, so einfach ist es jedoch die Wahlcomputer zu manipulieren.

Schon seit Jahren wird kritisiert, dass bei der Verwendung von Wahlmaschinen für den Bürger die Wahl nicht mehr nachvollziehbar ist. Dies ist nun auch einer der Hauptgründe für das Verbot der Wahlmaschinen.

Der Vollständigkeit halber: netzpolitik.org berichtet natürlich auch, und sogar SWR1 hat darüber berichtet.