Hat dich auch schon einmal interessiert, was ein Arzt nach deinem Besuch bei der Krankenkasse abrechnet? In der Debatte über die „zu geringe“ Entlohnung von Ärzten beklagen die Ärzte des öfteren, dass sie mit ihren Einkünften fast nicht über die Runden kommen. Doch was bekommt er denn eigentlich dafür, dass er mir 43 Sekunden lang in den Hals geschaut und ein Rezept unterschrieben hat? Um eine faire Bezahlung der Leistungen eines Arztes zu ermöglichen braucht es meines Erachtens nach auch Kontrolle. Denn nur wenige korrupte Ärzte zerstören nicht nur das Image der Branche sondern gefährden unser gesamtes Krankenversicherungssystem, indem sie die Kosten in die Höhe treiben.
Seit einigen Jahren können „gesetzlich versicherte Patienten gemäß § 305 Absatz 2 SGB V vom Vertragsarzt einen schriftlichen Beleg über die zu Lasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten verlangen“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung zweifelt zwar den Nutzen dieses Rechtes stark an, aber wer lässt sich schon gern in die Karten schauen. – Doch wohl nur wer nichts zu verbergen hat ;-)
Bei meinem letzten Zahnarztbesuch habe ich einfach mal nach einer Patientenquittung gefragt. Erstaunlicher Weise hat in den nun fast 5 Jahren seit dieses Recht besteht in dieser Praxis nicht ein Patient danach gefragt und das Praxis-Team wusste auch nicht wie sie eine solche Patientenquittung erstellen sollen. – Ich bin gespannt wie lange es dauert bis sie sich dazu erkundigt haben und vor allem was die Krankenkasse dafür bezahlen muss…